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Italienisch als Erweiterungsfach

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Italienisch als Erweiterungsfach

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Als Erweiterungsfach kann Italienisch für das Lehramt an Gymnasien zu jeder für die Lehramtsprüfung zulässigen Kombination von Gymnasialfächern treten. Im Erweiterungsfach entfällt bei der Meldung zur Prüfung der Nachweis des Besuchs von Lehrveranstaltungen. Die Prüfungsanforderungen und -inhalte sind jedoch identisch mit denen des Fachs in einer Zwei-Fächer-Kombination. Beachten Sie dazu bitte unsere Empfehlungen für die Erweiterungsfächer.

Lateinkenntnisse und Kenntnisse einer weiteren modernen Fremdsprache auf dem Niveau A2 des GER sind Voraussetzung für die Zulassung zur Erweiterungsprüfung für das Lehramt an Gymnasien.

Nähere Informationen sind dem Merkblatt zur Erweiterung des Lehramtsstudiums der Allgemeinen Studienberatung (IBZ) und der Seite „Erweiterungsfächer“ der Homepage des Kultusministeriums sowie den ebenfalls dort zu findenden Merkblättern zur „Berücksichtigung einer Erweiterungsprüfung bei der Einstellung in den Staatsdienst“ zu entnehmen.

  • Lehramtsprüfungsordnung (LPO) I

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