Spanisch Lehramt Gymnasium – Studienbeginn ab WS 2021/22

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Informationen für Studieninteressierte

Präsentation des Studienfaches

Fächerkombination und Zulassungsvoraussetzungen

Fächerkombinationen

Die möglichen Fächerkombinationen sind dem § 59 der Lehramtsprüfungsordnung zu entnehmen. Bei weiteren Fragen bezüglich möglicher Fächerkombinationen wenden Sie sich bitte an das Studien-Service-Center der Philosophischen Fakultät (Tel.: 85-23046 oder -23668; Mail: phil-studienberatung@fau.de).

Zulassungsvoraussetzungen

Für das Fach Spanisch im Lehramtsstudiengang für Gymnasien werden Spanischkenntnisse der Stufe A 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) vorausgesetzt.

Sind bei Studienbeginn geringere Spanischkenntnisse vorhanden, so muss spätestens bis Ende des zweiten Semesters das erforderliche Niveau nachgewiesen werden.

Das von den Fachprüfungsordnungen vorgesehene Einstiegsniveau A2 im Spanischen wird vor Studienbeginn durch einen Einstufungstest über das Sprachenzentrum der Universität Erlangen-Nürnberg nachgewiesen.

Studierende ohne Vorkenntnisse haben die Möglichkeit, entweder einen kostenpflichtigen Intensiv-Vorkurs am Sprachenzentrum zu absolvieren oder bis zum Beginn des Wintersemesters gleichwertige Vorkenntnisse in einem Einstufungstest nachzuweisen.

Die weiteren Bestimmungen bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen (insbesondere der Lateinkenntnisse) sind der vorliegenden Version der Lehramtsprüfungsordnung zu entnehmen. Die Anmeldung zur Lehramtsprüfung I Spanisch für das Gymnasium setzt den Nachweis „gesicherter Kenntnisse“ des Lateinischen voraus. Wer zu Beginn des Studiums diese Kenntnisse nicht vorweisen kann, sollte sie zu einem möglichst frühen Zeitpunkt seines Studiums erwerben. Die Universität bietet Kurse zur Vorbereitung auf das Latinum bzw. zum Erwerb „gesicherter Kenntnisse“ an. Für den Besuch des ersten Kurses sind keine Vorkenntnisse erforderlich.

Leitfaden für Studierende

Dieser Leitfaden dient der ersten Orientierung im Studium romanistischer Fächer in den Bachelor-und Lehramtsfächern:
Leitfaden für Studierende

Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung

Das Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung (ZfL) an der FAU informiert alle Lehramtsstudierenden fachübergreifend über Lehramtsstudium, Referendariat, Fort- und Weiterbildungen für Lehrerinnen und Lehrer.

Prüfungen

Lehramtsprüfungsordnung I

Die Lehramtsprüfungsordnung (LPO I) ist die für ganz Bayern gültige Rahmenprüfungsordnung für das Studium des Lehramtes. Hier finden Sie insbesondere Informationen über die möglichen Fächerkombinationen, über die verschiedenen fachlichen Anteile Ihres Studiums und über die Komponenten und Inhalte der Prüfungen des ersten Staatsexamens:
Lehramtsprüfungsordnung I

Studien- und Prüfungsordnung (LAPO)

Die Studien- und Prüfungsordnung für das Lehramtsstudium (LAPO) präzisiert die konkreten Regelungen für alle Lehramtsstudierenden an der FAU. In ihr sind insbesondere Informationen festgeschrieben über Art und Umfang von Prüfungen sowie über Fristen und Bewertungen. Außerdem sind hier die Bedingungen für die Erteilung eines lehramtsbezogenen Bachelors und für den Abschluss des nur in Erlangen angebotenen Master of Education zu finden:
Studien- und Prüfungsordnung (LAPO)

Fachstudien- und -prüfungsordnung

Die Fachstudien- und -prüfungsordnung ist die rechtliche Grundlage für das Studium des Faches Spanisch Lehramt am Gymnasium. In ihr sind alle Studienanforderungen genau festgelegt. Sie enthält eine übersichtliche Tabelle zu den verschiedenen Modulen und Lehrveranstaltungen, die zu absolvieren sind.

Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP)

Wichtige Hinweise zur Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP)

Gemäß § 10 der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ABMStPO/Phil) müssen die Prüfungen für die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) im Regelfall bis zum Ende des zweiten Semesters abgelegt sein. Obwohl eine Überschreitungsfrist von einem Semester eingeräumt wird, möchten wir den Studierenden dringend raten, diese nur in den Fällen wahrzunehmen, in denen von ihnen nicht zu vertretende Gründe (wie Krankheit, Schwangerschaft o.ä.) vorliegen.

Grundsätzlich sieht § 30 der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ABMStPO/Phil) vor, dass Prüfungen der GOP einmalig wiederholt werden können. In manchen Fachdisziplinen besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit zu einer zweiten Wiederholung der Prüfung; für die am Institut für Romanistik angebotenen Studiengänge sind derzeit die Voraussetzungen für eine solche zweite Wiederholung nicht gegeben.

Mit weiteren Fragen zur GOP wenden Sie sich an die Studienberatung.

Freier Bereich

Die LPO I sieht einen Freien Bereich vor, in dem Lehramtsstudierende fachwissenschaftliche Kurse ihrer Wahl besuchen sollen. Studierende des Lehramts an Gymnasien haben für ihre beiden Fächer zusammen für den Freien Bereich 5 ECTS-Punkte, Studierende des Lehramts an Realschulen 10 ECTS-Punkte zur Verfügung. Es empfiehlt sich, die Kurse des Freien Bereichs zur Vertiefung einzelner Wissensgebiete oder zur Prüfungsvorbereitung gegen Ende des Studiums zu absolvieren.

Im UnivIS-Vorlesungsverzeichnis der Romanistik finden Sie unter „Freier Bereich“ eine Liste von Übungen/Seminaren/Vorlesungen, die im laufenden Semester in den Lehramtsfächern Französisch, Spanisch und Italienisch für den Freien Bereich wählbar sind. Es handelt sich jeweils um literaturwissenschaftliche, sprachwissenschaftliche und sprachpraktische Veranstaltungen. Wenn Sie einen der aufgeführten Kurse für den Freien Bereich wählen wollen, teilen Sie dies bitte dem Dozenten bei der Anmeldung zum Kurs mit. Melden Sie sich für die Prüfung des Kurses im Freien Bereich auch über „mein campus“ an.

Für die Ableistung eines Kurses im Freien Bereich erbringen Sie eine vom Dozenten festgelegte Studienleistung. (Diese Studienleistung kann benotet sein, fließt aber nicht in die Examensendnote ein.)

Natürlich können Sie über Ihre Pflichtmodule und den Freien Bereich hinaus Kurse Ihrer Wahl Ihren Interessen und Bedürfnissen entsprechend belegen.

Praktika und Sprachnachweise

Die Anmeldung zur Lehramtsprüfung I Spanisch für das Gymnasium setzt den Nachweis des Latinums oder „gesicherter Kenntnisse“ des Lateinischen voraus (siehe auch hier weiter oben unter „Zulassungsvoraussetzungen“).

Die Grundkenntnisse in einer weiteren modernen Sprache sind bei der Anmeldung zur Lehramtsprüfung I Spanisch für das Gymnasium nachzuweisen. Die näheren landesweit gültigen Regelungen enthält das Merkblatt des Kultusministeriums. An der FAU gelten als Grundkenntnisse z.B. der Nachweis der Teilnahme an einem Elementarkurs des Sprachenzentrums (im Umfang von 4 SWS) oder der Teilnahme an einem Volkshochschulkurs (von 2 Semestern mit jeweils 2 Wochenstunden). Darüber hinaus bieten verschiedene Institutionen (z.B. das Sprachenzentrum, die Volkshochschule) Intensivkurse während der vorlesungsfreien Zeit an. Grundsätzlich wird empfohlen, auch diese Grundkenntnisse zu einem möglichst frühen Zeitpunkt des Studiums zu erwerben.

Kandidatinnen und Kandidaten für ein Lehramt an Gymnasien haben insgesamt vier Praktika zu absolvieren:

  • das Betriebspraktikum
  • das Orientierungspraktikum (vor dem Studium, spätestens vor dem pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum),
  • das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum,
  • das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum.

Die beiden erstgenannten Praktika sind nicht fachspezifischer Natur, die beiden letztgenannten Praktika sind fachspezifischer Natur. Das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum ist in einem der beiden vertieft studierten Studienfächer abzulegen. In Spanisch wird es nur im Wintersemester angeboten. Anmeldeschluss für das folgende Schuljahr ist immer der 15.4. Die Anmeldung erfolgt auf der Seite des Praktikumsamts für die Gymnasien.
Genauere Informationen zu den Praktika sind dem § 34 der Lehramtsprüfungsordnung I oder der Seite des ZfL zu entnehmen. Das ZfL berät sie auch in Fragen der Studien- und Praktikumsorganisation. Bei Fragen zu Möglichkeiten der Anerkennung von anderen Tätigkeiten für die Praktika (z.B. berufliche Tätigkeiten, Tätigkeiten im Ausland) wenden Sie sich an das Praktikumsamt für die Gymnasien. Kontaktieren Sie das Praktikumsamt in jedem Fall, bevor Sie ein Praktikum im Ausland antreten und informieren Sie sich über Anerkennungsmöglichkeiten bzw. -einschränkungen.

mein campus

Prüfungsan- und -abmeldung

In sämtlichen romanistischen BA- und Lehramtsstudiengängen werden alle Einzelmodule mit Prüfungen abgeschlossen. Zu diesen Prüfungen ist eine zentrale Anmeldung erforderlich.

Die zentrale An- und Abmeldung zu den Einzelmodulprüfungen erfolgt über das Prüfungsportal mein campus: www.campus.fau.de.

Studienverlauf und Hinweise zum weiterführenden Studium

Studienplan und Modulhandbuch

Der Studienplan soll Sie dabei unterstützen, Ihren Studienverlauf zu planen. Vor allem in den ersten beiden Semestern sollten Sie sich genau daran orientieren, danach können die Kurse etwas freier gewählt werden und die Angaben sind eher als Empfehlung zu verstehen. Hier finden Sie in Klammern hinter den Kursen gegebenenfalls Präzisierungen, wenn der betreffende Kurs nur im Winter- bzw. nur im Sommersemester angeboten wird. Für jedes Modul gibt es außerdem eine Modulbeschreibung, die Inhalte und Prüfungsarten der Kurse des betreffenden Moduls präzisiert:

Studienplan

Modulhandbuch

Bei Fächerkombination LAG Französisch/Spanisch: Lektüreliste für die Übung „Angeleitete Lektüre“ in der Fachdidaktik Spanisch

Auslandsaufenthalte

Die Möglichkeiten, an einer unserer Partner-Universitäten ein Auslandssemester zu verbringen, finden Sie bei uns unter Internationales.

Das Referat für Internationale Angelegenheiten beschreibt auf seinen Seiten „Studieren im Ausland“, wie Sie Ihren Auslandsaufenthalt planen und organisieren. Auf dieser Seite wird auch ein paar Wochen nach Vorlesungsbeginn eine Vortragsreihe angekündigt, in der über die verschiedenen Programme informiert wird. Das Internationale Büro unserer Fakultät berät Sie jederzeit gerne.

Hier gibt der Deutsche Akademische Austauschdienst noch Tipps zu Auslandsaufenthalten im Lehramtsstudium.

Master of Education

Der Master of Education kann zusätzlich zum ersten Staatsexamen als weiterer berufsqualifizierender Abschluss erworben werden.

Merkblatt

Siehe § 32 – § 35 der Studien- und Prüfungsordnung (LAPO)