
Informationen für Studieninteressierte
Fächerkombinationen
Die möglichen Fächerkombinationen sind dem § 59 der Lehramtsprüfungsordnung zu entnehmen. Bei weiteren Fragen bezüglich möglicher Fächerkombinationen wenden Sie sich bitte an das Studien-Service-Center der Philosophischen Fakultät (Tel.: 85-23046 oder -23668; Mail: phil-studienberatung@fau.de).Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für den Beginn des Studiums sind Kenntnisse des Französischen im Umfang von mindestens drei aufeinanderfolgenden Schuljahren bzw. GER B 1.Sind bei Studienbeginn geringere Französischkenntnisse vorhanden, so muss spätestens bis Ende des zweiten Semesters das erforderliche Niveau nachgewiesen werden. Bei unzureichenden Sprachkenntnissen wird daher dringend angeraten, bereits vor Studienbeginn entsprechende Sprachkurse zu besuchen. Nähere Informationen erteilt das Sprachenzentrum der FAU Erlangen. Die weiteren Bestimmungen bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen (insbesondere der Lateinkenntnisse) sind der vorliegenden Version der Lehramtsprüfungsordnung zu entnehmen. Die Anmeldung zur Lehramtsprüfung I Französisch für das Gymnasium setzt den Nachweis „gesicherter Kenntnisse“ des Lateinischen voraus. Wer zu Beginn des Studiums diese Kenntnisse nicht vorweisen kann, sollte sie zu einem möglichst frühen Zeitpunkt seines Studiums erwerben. Die Universität bietet Kurse zur Vorbereitung auf das Latinum bzw. zum Erwerb „gesicherter Kenntnisse“ an. Für den Besuch des ersten Kurses sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
Dieser Leitfaden dient der ersten Orientierung im Studium romanistischer Fächer in den Bachelor-und Lehramtsfächern:
Leitfaden für Studierende
Das Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung (ZfL) an der FAU informiert alle Lehramtsstudierenden fachübergreifend über Lehramtsstudium, Referendariat, Fort- und Weiterbildungen für Lehrerinnen und Lehrer.
Prüfungen
Die Lehramtsprüfungsordnung (LPO I) ist die für ganz Bayern gültige Rahmenprüfungsordnung für das Studium des Lehramtes. Hier finden Sie insbesondere Informationen über die möglichen Fächerkombinationen, über die verschiedenen fachlichen Anteile Ihres Studiums und über die Komponenten und Inhalte der Prüfungen des ersten Staatsexamens:
Lehramtsprüfungsordnung I
Die Studien- und Prüfungsordnung für das Lehramtsstudium (LAPO) präzisiert die konkreten Regelungen für alle Lehramtsstudierenden an der FAU. In ihr sind insbesondere Informationen festgeschrieben über Art und Umfang von Prüfungen sowie über Fristen und Bewertungen. Außerdem sind hier die Bedingungen für die Erteilung eines lehramtsbezogenen Bachelors und für den Abschluss des nur in Erlangen angebotenen Master of Education zu finden:
Studien- und Prüfungsordnung (LAPO)
Wichtige Hinweise zur Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP)
Gemäß § 10 der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (BAPO) müssen die Prüfungen für die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) im Regelfall bis zum Ende des zweiten Semesters abgelegt sein. Obwohl eine Überschreitungsfrist von einem Semester eingeräumt wird, möchten wir den Studierenden dringend raten, diese nur in den Fällen wahrzunehmen, in denen von ihnen nicht zu vertretende Gründe (wie Krankheit, Schwangerschaft o.ä.) vorliegen. Grundsätzlich sieht § 30 der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (BAPO) vor, dass Prüfungen der GOP einmalig wiederholt werden können. In manchen Fachdisziplinen besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit zu einer zweiten Wiederholung der Prüfung; für die am Institut für Romanistik angebotenen Studiengänge sind derzeit die Voraussetzungen für eine solche zweite Wiederholung nicht gegeben. Mit weiteren Fragen zur GOP wenden Sie sich an die Studienberatung.- das Betriebspraktikum (vor dem Studium, spätestens vor dem Hauptstudium),
- das Orientierungspraktikum (vor dem Studium, spätestens vor dem pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum),
- das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum,
- das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum.
Genauere Informationen sind dem § 34 der Lehramtsprüfungsordnung I zu entnehmen oder beim Praktikumsamt für die Gymnasien zu erfragen.
Prüfungsan- und -abmeldung
In sämtlichen romanistischen BA- und Lehramtsstudiengängen werden alle Einzelmodule mit Prüfungen abgeschlossen. Zu diesen Prüfungen ist eine zentrale Anmeldung erforderlich. Die zentrale An- und Abmeldung zu den Einzelmodulprüfungen erfolgt über das Lehrveranstaltungs- und Prüfungsportal „campo“.Studienverlauf und Hinweise zum weiterführenden Studium
Der Studienplan soll Sie dabei unterstützen, Ihren Studienverlauf zu planen. Vor allem in den ersten beiden Semestern sollten Sie sich genau daran orientieren, danach können die Kurse etwas freier gewählt werden und die Angaben sind eher als Empfehlung zu verstehen. Hier finden Sie in Klammern hinter den Kursen gegebenenfalls Präzisierungen, wenn der betreffende Kurs nur im Winter- bzw. nur im Sommersemester angeboten wird. Für jedes Modul gibt es außerdem eine Modulbeschreibung, die Inhalte und Prüfungsarten der Kurse des betreffenden Moduls präzisiert:
› Studienplan (mit Modulbeschreibungen)
Bezüglich der im Sommersemester 2020 zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen beachten Sie bitte das Modulhandbuch Sommersemester 2020, in dem auf Grundlage von § 2 Abs. 3 der Corona-Satzung der FAU gegebenenfalls weitere, alternative Prüfungsformen angegeben sind.
Die Möglichkeiten, an einer unserer Partner-Universitäten ein Auslandssemester zu verbringen, finden Sie bei uns unter Internationales. Das Referat für Internationale Angelegenheiten beschreibt auf seinen Seiten „Studieren im Ausland“, wie Sie Ihren Auslandsaufenthalt planen und organisieren. Auf dieser Seite wird auch ein paar Wochen nach Vorlesungsbeginn eine Vortragsreihe angekündigt, in der über die verschiedenen Programme informiert wird. Das Internationale Büro unserer Fakultät berät Sie jederzeit gerne. Hier gibt der Deutsche Akademische Austauschdienst noch Tipps zu Auslandsaufenthalten im Lehramtsstudium.
Der Master of Education kann zusätzlich zum ersten Staatsexamen als weiterer berufsqualifizierender Abschluss erworben werden. Merkblatt Siehe § 32 – § 35 der Studien- und Prüfungsordnung (LAPO)